Glasstatik / Glasdicke
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass aufgrund der in allen Bundesländern eingeführten DIN18008 ein statischer Nachweis erforderlich ist. Beachten Sie bitte diesbezüglich auch, dass unsererseits die Statik nicht geprüft und auch nicht erstellt wird.
Der Besteller oder Errichter der Glaskonstruktion ist ausschließlich selber für die Überprüfung der Glasstatik und der Statik der Unterkonstruktion, der Glasdimensionierung sowie Einhaltung baurechtlicher Vorschriften verantwortlich. Auch die fachgerechte Montage liegt allein in dessen Verantwortungsbereich.
Falls ein statischer Nachweis gewünscht bzw. verlangt wird kann dies nur durch einen anerkannten Prüfstatiker erbracht werden, der die gesamte Konstruktion prüft und die Glasdicken statisch nachweist. Für die Erbringung eines Nachweises ist ausschließlich der Besteller bzw. Errichter der Glaskonstruktion zuständig.
In unserer Auftragsbestätigung bzw. Bestellbestätigung ihres Auftrages sind keine bautechnischen Nachweise enthalten. Wir bestätigen Ihnen einen Standardaufbau bzw. lediglich den kundenseits angegebenen Glasaufbau. Die geplante Anwendungsart wird hierbei von uns nicht berücksichtigt.

